Hinweis zu Containersendungen nach Ruanda

Liebe Ruandaengagierte,

wir möchten Sie auf zwei Neuregelungen in Bezug auf Containersendungen hinweisen:

1) Die Geschäftsstelle in Mainz muss zukünftig über Containersendungen an das Koordinationsbüro in Kigali informiert werden. Ansonsten werden das Büro und seine Serviceanbieter keine Entzollung mehr durchführen.

2) Lieferungen, die direkt an Partner in Ruanda erfolgen müssen in Zukunft vom ruandischen Partner selbst entzollt und verzollt werden.

Wir möchten in Zukunft grundsätzlich von Containerladungen nach Ruanda absehen, da die meisten Güter mittlerweile in Ruanda  besorgt werden können und sich die Einfuhrbestimmungen wesentlich verschärft haben. Auch ist eine zollfreie Einfuhr nur noch unter ganz bestimmten Auflagen möglich.